Berufsbild · Mittelschule und Maturität
Berufsmaturität — was sie ermöglicht und wer reinpasst
Die Matura für Lernende: BM1 während der Lehre, BM2 danach. Sie öffnet die Fachhochschulen, mit der Passerelle auch Universitäten und Pädagogische Hochschulen.
·6 Min Lesezeit
Auf einen Blick
- Offizieller Name
- Berufsmaturität (BM1 und BM2)
- Trägerschaft
- SBFI (Bund, Rahmenlehrplan und Verordnung) und die Kantone (Berufsmaturitätsschulen)
- Bildungsverordnung
- Berufsmaturitätsverordnung (BMV) vom 24. Juni 2009 (SR 412.103.1); Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dezember 2012 (RLP-BM)
- Dauer
- BM1: 3 oder 4 Jahre, gleich lang wie die Lehre, parallel dazu. BM2: 1 Jahr Vollzeit oder 1.5–2.5 Jahre berufsbegleitend, nach der Lehre.
- Abschluss
- Eidgenössisch anerkanntes Berufsmaturitätszeugnis (Zugang zu den Fachhochschulen)
Wofür die Berufsmaturität Türen öffnet
- Zugang zu den Studiengängen der Fachhochschulen.
- Mit bestandener Passerelle (Ergänzungsprüfung) Zugang zu Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in allen Studiengängen.
- Fünf Ausrichtungen: Technik, Architektur, Life Sciences; Natur, Landschaft und Lebensmittel; Wirtschaft und Dienstleistungen; Gesundheit und Soziales; Gestaltung und Kunst.
- Unterricht in drei Bereichen: Grundlagenbereich (allgemeinbildende Fächer), Schwerpunktbereich und Ergänzungsbereich; die Inhalte unterscheiden sich je nach Ausrichtung.
- Zum Abschluss gehört eine interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).
Wer passt zu diesem Weg
- Lernende, die ihr Allgemeinwissen vertiefen und ihre beruflichen Kenntnisse erweitern wollen.
- Wer nach der Lehre an einer Fachhochschule studieren möchte.
- Wer sehr gute schulische Leistungen mitbringt: BM1 ist zusätzlicher Unterricht neben Lehrbetrieb und Berufsfachschule.
- Wer erst nach der Lehre entscheidet, kann die BM2 absolvieren, im Vollzeit- oder im berufsbegleitenden Modell.
Eintrittsanforderungen
- Zulassung nach den Bestimmungen des Kantons: je nach Kanton Zeugnisnoten oder eine Aufnahmeprüfung
- BM1: Lehrvertrag und Start nach der obligatorischen Schule, parallel zur Lehre
- BM2: abgeschlossene Lehre, Start nach dem EFZ
- Wer die Berufsmaturität nicht an einer Schule absolviert, kann die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) des SBFI ablegen, in zwei Teilprüfungen
Wie geht es weiter
- Fachhochschule (Bachelor)Die Berufsmaturität gibt Zugang zu den Studiengängen der Fachhochschulen.
- Passerelle, danach Universität oder Pädagogische HochschuleDie Ergänzungsprüfung Passerelle öffnet mit der Berufsmaturität die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in allen Studiengängen.
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Quellen
- Berufsmaturität — Typen BM1 und BM2, Dauer, Inhalte, Zulassung und Anschlussmöglichkeiten — berufsberatung.ch (SDBB im Auftrag der Kantone, mit Unterstützung des Bundes)
- Richtlinien des SBFI zur eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung vom 1. November 2024, für Prüfungen ab 2025 (Ausrichtungen, Prüfungsaufteilung, IDPA, Bezug zum RLP-BM vom 18. Dezember 2012) — Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) vom 24. Juni 2009, SR 412.103.1 (Fassung vom 23. August 2016; neuere Fassung auf Fedlex prüfen) — Bund (Systematische Rechtssammlung)
Zugegriffen am 7. Oktober 2026. Wenn eine Quelle aktualisiert wurde, schreib uns auf info@bestanden.ch.